Vertragsrecht: Nachhilfevertrag: 2 Fragen
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Frage 1: Können die Eltern von Marie Mustermann den Nachhilfevertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen, weil die Schülerin in einem der beiden Unterrichtsfächer (Englisch) sehr schlechte Schulnoten erzielt hat? ... Frage 2: Seit ca. einem halben Jahr, haben die Eltern in Monaten, in denen Marie Unterrichtsstunden versäumt hat aus Gründen, die sie zu vertreten hatte (Krankheit etc.) die Monatsbeiträge entsprechend gekürzt und nur tatsächlich in Anspruch genommene Unterrichtsstunden bezahlt.