Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aus rechtlicher Sicht ist anzuraten, dass Sie seitens des Inkassounternehmens eine Übermittlung des Titels der Forderung und/oder die Zusage zur Ratenzahlung etc. anfordern.
Denn wenn es keinen Titel zu der Forderung gibt in Form eines Vollstreckungsbescheides oder eines Urteils ist von einer Verjährung der Forderung auszugehen.
Forderungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende, vgl. §§ 194 ff. BGB.
D. h. wenn in den letzten rund 4 Jahren keine Zahlung auf die vermeintliche Forderung erfolgt ist und diese nicht tiuliert ist, ist die Forderung ohnehin verjährt.
Sie müssen dann gar nichts bezahlen.
Dies kann im Übrigen auch eine Erklärung sein, warum das Inkassounternehmen Ihnen sogleich einen Vergleich anbot. Denn dies machen Inkassounternehmen in der Regel nicht.
Durch solch ein Versuch soll die eingetretene Verjährung "unterlaufen" werden.
Nach Ihrer Schilderung schätze ich Ihre Rechtsposition als stärker ein. Sie können daher getrost - nach dem Anfordern der Unterlagen - zuwarten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm.
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