Kündigung angeblich nicht erhalten und monatliche Folgekosten
vom 5.2.2015
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Hierzu nun folgende Fragen: In den AGB des Anbieters steht: §4 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung (3) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. ... Hier bezieht man sich auf 2 monatliche Grundentgelte, allerdings bezieht sich die Forderung des Anwalts auf 4 Monate, hier frage ich mich ob das laut eigenen AGB rechtens ist? ... Falls relevant, da ich mit meiner Kündigung davon ausging, dass sich der Vertrag erledigte, habe ich auch die Leistungen des Anbieters natürlich überhaupt nicht mehr in Anspruch genommen.