Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Rentenzahlung für Immobilie

| 23. Januar 2007 15:52 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


12:43

Gegen eine Monatliche Rentenzahlung wurde eine Immobilie erworben.
1. Diese monatliche Zahlung, ist das eine Bringschuld oder muss der Verkäufer / Begünstigte, selber dafür sorgen das er das Geld auch bekommt, also auch Mahnen.
Ich will damit sagen, muss ich die Monatlich zu zahlende Rente eventuell dem Empfänger nach Hause bringen/hinterhertragen,
wenn der Abbuchungsauftrag einer Versicherung des Rentenempfängers nicht mehr ausgeführt wird.

2.Bei Aussenständen, dieser Rentenzahlung, ohne Mahnung durch den Empfänger, wann beginnt die Verjährung.

3. Wie kann ich erfahren wann ein Mensch, Rentenempfänger bis zum Todesfall, verstirbt. Gibt es da eine Behörde die ich anweisen kann, mir Bescheid zu geben, wenn der Todesfall eingetreten ist.

23. Januar 2007 | 16:39

Antwort

von


(481)
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Web: https://www.rechtsanwalt-ennepetal.com
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihren Fragen:

1.
Eine Geldschuld ist eine Schickschuld mit der Besonderheit, dass der Schuldner die Gefahr der Übermittlung trägt. Sie sind verpflichtet, das Geld auf Ihre Gefahr und Kosten an den Wohnsitz des Gläubigers zu übermitteln.

2.
Die Verjährung beginnt in diesem Fall gem. §§ 196 , 200 BGB mit der monatlichen Entstehung des Anspruchs.

3.
Bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses erteilt das Standesamt Auskunft. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt allerdings nicht.

Halten Sie entweder persönlichen Kontakt mit dem Gläubiger oder lesen Sie die örtlichen Todesanzeigen. Nicht alle, aber die viele Todesfälle werden so bekannt.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 24. Januar 2007 | 09:45

Hallo, verstehe ich das richtig, wenn ich sage das wenn die mir zustehende monatliche Rentenzahlung mal nicht geleistet wird, diese dann nach 1 Monat verjährt ist.
Und wenn weiter nichts kommt der jeweilige Monat immer dazukommt.
Können diese nicht angekommenen Zahlungen nicht eingeklagt werden, oder evtl. der Kaufvertrag dann aufgehoben werden.
Also muss doch der Enpfänger einer Rentenzahlung selbst darauf achten das die Leistungen auch jeden Monat ankommen, sonst sind diese verloren.
MfG mamodent

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Januar 2007 | 12:43

Nein, Sie haben die zitierten Normen falsch verstanden.

Die VerjährungsFRIST (entschuldigen Sie die sprachliche Ungenauigkeit) beginnt gem. §§ 196 , 200 BGB mit der monatlichen Entstehung des Anspruchs. Die Frist dauert in Ihrem Fall zehn Jahre, erst danach tritt Verjährung ein.

Zwischenzeitlich kann die Verjährung selbstverständlich durch Klageerhebung gehemmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Frage wurde beantwortet.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Guido Matthes »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
4/5,0

Frage wurde beantwortet.


ANTWORT VON

(481)

Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Web: https://www.rechtsanwalt-ennepetal.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Nachbarschaftsrecht