In den AGB habe ich zwei Absätze gefunden, die für mich relevant sind: 1. ... Abzügen erstattet zu bekommen, nachdem der Schalterangestellte trotz der Kenntnis der AGB die Karte ungültig gemacht hat, anstatt mich (bzw. meinen Bekannten) darauf hinzuweisen, dass dies laut AGB ausgeschlossen sei? In meinen Augen hätte es eher so laufen müssen, dass die Karte einfach nicht angenommen wird, mit dem Hinweis, dass das laut AGB nicht möglich sei - anstelle die Karte anzunehmen, zu entwerten und mich zu bitten, sie einzuschicken, um das Geld erstattet zu bekommen.