habe einen anwalt beauftragt,der eine stellungnahme v. einer behörde anfordern sollte, schon über 800 euro bezahlt,für telefonate,mails und "transparenanfrage"an die behörde, jetzt wieder "zwischenabrechnung" v.ca. 200 euro nur für mails und telefonate mit meiner person,bisher keine stellungnahme zugeschickt, frage:möchte nicht weiter zahlen,habe aber vergütungsvereinbarung ,siehe unten,unterschrieben, kann ich die stellungnahme ohne weitere kosten erhalten,kann der anwalt mahnzinsen fordern? ... Erbetene Zeitaufwandsschätzungen der Rechtsanwälte beinhalten keine Obergrenze des abrechnungsfähigen Aufwandes. ... Reise- und Kfz-Kosten, Kommunikationskosten, Porto, Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige etc.) sind neben dem Stundenhonorar gesondert zu zahlen, und zwar in Höhe der effektiv anfallenden Beträge, mindestens jedoch soweit einschlägig in Höhe der im RVG festgelegten Sätze.