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Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Sicherlich ist es im Verhälntis zum Mandanten unglücklich, wenn der Mandant nicht im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten informiert wird. Die abgerechneten Gebühren sind allerdings korrekt. Hierfür ist nicht erforderlich, dass Sie ein Honorarvereinbarung unterschrieben haben, da es sich um die gesetzlichen vorgesehenen Gebühren handelt.
Ebenso ist für das Anfallen der Gebühr unerheblich, ob es sich beispielsweise in dem Disziplinarverfahren um ein kurzes Schreiben des Rechtsanwaltes handelt oder um mehrere Schreiben.
Die Gebühr 6200 ist die Grundgebühr in Disziplinarverfahren, die Gebühr 6202 die Verfahrensgebühr.
Die Gebühr 2400 ist die Geschäftsgebühr für eine Tätigkeit in einer sozialrechtlichen Angelegenheit.
Ich bedaure Ihnen keine für Sie positivere Mitteilung machen zu können, hoffe aber, Ihnen einen Überblich verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
08.12.2007 | 20:06
Ich habe noch eine Nachfrage.
Als im im April den Anwalt aufgesucht habe, war ich nervlich am Ende. Bipolare Störung II. Der Anwalt hat in den strafrechtlichen Dingen, auf verminderte Schuldfähigkeit plädiert. Ich habe Gutachten, dass ich in dieser Zeit, vielleicht teilweise schuldunfähig war.Bei diesem Termin, habe ich dann zu dem Anwalt gesagt, dass ich das Disziplinarverfahren mit einem Anwalt des Beamtenbundes machen wollte. Er sagte daraufhin, dass die Sache von ihm gemacht werden muss. Kann ich in dieser Sache noch etwas unternehmen?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
08.12.2007 | 20:22
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne benatworte ich Ihre "Nachfrage":
Nicht ersichtlich ist auf der Grundlage der mir vorliegenden Informationen, warum die Angelegenheit von Ihrem Rechtsanwalt übernommen werden mußte und nicht durch einen anderen. Hier sollten Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung setzten und dies klären, da möglich ist - was ich nicht abschließend beurteilen kann, da mir die Gesamtumstände und der jeweilige Verfahrensstand nicht bekannt ist - er sich das Mandat sozusagen durch eine Täuschung "erschlichen" hat. Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt darüber und versuchen Sie auf dieser Diskussionsgrundlage eine Einigung bezüglich der Rechungen zu erzielen.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt