Internationaler Wochenaufenthalter Schweiz
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Steuerrecht auch jetzt schon in DE Steuern bezahlen. (Der Teil der in der Schweiz an Steuern bezahlt wird, würde dann in DE angerechnet). ... Darum wird Ihr Lohn in der CH versteuert, müsste dann abzüglich der in der Schweiz bezahlten Steuern auch in Deutschland deklariert werden und den Differenzbetrag zwischen Schweizer und Deutscher Steuer in Deutschland bezahlt werden."