Mit dem schweizer Einzelhandels-Unternehmen B vereinbart er die dauerhafte Erbringung von EDV-Beratung und -Leistungen; diese soll von A aus Deutschland erbracht werden und betrifft den Online-Shop von B. ... Hierzu kann, nach seinem Verständnis, a) das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden, bei dem B die entstehenden Steuern abführt, oder b) der Rechnungsbetrag um die voraussichtlich anfallende persönliche Einkommenssteuer von A erhöht werden (genaue Höhe für diese Frage unerheblich). ... Ist es korrekt anzunehmen, dass, sofern 1a zutrifft, keine weiteren Steuern durch A abgeführt werden müssen, da dies bereits durch B erfolgt und diese somit als nicht steuerbare Umsätze deklariert werden, oder dass, sofern 1b zutrifft, eine reguläre Versteuerung der Umsätze i.S.d. persönlichen Einkommenssteuer durch A erfolgen muss?