Bemerkung: in Brasilien besteht eine generelle Steuerpflicht von 27,5% für weltweites Einkommen Das Doppelbesteuerungsabkommen gilt mit Brasilien seit dem 01.01.2006 nicht mehr. Es war früher möglich, dass die deutsche Firma Steuerbefreiung für ihren Angestellten beantragen konnte, da dieser in Brasilien seine Steuern, nachweislich, bezahlt Alternativsituation: -Eröffnung einer Firma in Brasilien nach brasilianischem Recht mit zusätzlichem Konto in Deutschland. ... Frage: Kassiert der deutsche Fiskus Steuern von der brasilianischen Firma, genauer gesagt von dem Geld, was auf diese Konto eingeht?