Nicht anerkannte Untervermietung
vom 9.5.2008
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Bei einem Anruf beim Sachbearbeiter, bei dem ich mir den Bescheid erklären lassen wollte, wurde mir mündlich mitgeteilt, es wurde deshalb abgelehnt, weil der Grundriss des Hauses keine Abgeschlossenheit erkennen lasse, sondern dass es sich hier mehr wohl um eine Lebensgemeinschaft handelt. Ich hätte jetzt folgende Fragen: - Habe ich Chancen, bei einem Einspruch Recht zu bekommen, weil das Finanzamt ja einen Formfehler begangen hat mit der Begründung der mangelnden Gewinnabsicht ? Dies ist mit nur 85% der ortsüblichen Miete definitiv nicht gegeben ?