Finanzamtforderung gg. Hartz IV Empfänger
vom 24.5.2005
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Eine Bekannte erhielt eine Einkommensteuernachforderung für die Jahre 2000 und 2001 auf Grund nachzuversteuernder Unterhaltszahlungen i.H.v. ca. 3.000 EUR. Als allein erziehende Mutter (seit 2002 arbeitslos und inzwischen Hartz IV Empfängerin) hat sie nicht die Spur einer Möglichkeit zu nennenswerten Zahlungen, sie hat deshalb unter Beifügung des Zuwendungsbescheides und des Nachweises der Höhe der monatlichen Eingänge für den Kindesunterhalt beim FA Stundung beantragt. Hierzu bekam sie jedoch die Mitteilung, dass gestundete Forderungen innerhalb von 6 Monaten zu erledigen seien, was in diesem Fall illusorisch ist.