Des weiteren bin ich aber weiterhin als Freiberufler tätig: Die freiberufliche Tätigkeit ist bei einem deutschen Finanzamt als solche angemeldet, Kunde ist eine GmbH mit Sitz in Deutschland (deren Kunde ist wieder eine Firma mit Sitz in Deutschland, falls das für die Verwertung meiner Arbeit relevant sein sollte). ... Wir planen maximal kurze Aufenthalte in Deutschland (<3 Wochen), um Freunde oder Verwandte zu besuchen, und keine Reisen mit geschäftlichem Hintergrund. Meine Frage ist jetzt, ob für mein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht.