Nachträgliche Steuerforderung durch BP beim Geschäftspartner
Diese nicht eindeutig zuzurechenenden Bauausgaben und somit vom Finanzamt nicht anerkanden Rechnungen in Höhe von fast 300.000,- Euro ,wird nun die Steuer zugrunde gelegt.Dazu sei also zu sagen ,das wir hier jedoch nie Vorsteuerbeträge o.ä. beansprucht bzw. geltend gemacht haben ,da wir immer von einem nicht UST-pflichtigem Geschäft ausgegangen sind. ... Bleibt mir nun nur der Weg einer Insolvenz ,da ich über kein Barvermögen verfüge und die beiden Immobilien bis zur Obergrenze mit Krediten belastet sind. 4.