Steuerstraftaten: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AO/370.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 370 AO: Steuerhinterziehung">§§ 370</a> (1) Nr.2, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AO/149.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 149 AO: Abgabe der Steuererklärungen">149 AO</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/UStG/18.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 18 UStG: Besteuerungsverfahren">§ 18 UStG</a> Da ich seit dem Dezember 2010 aber im Ausland auf einer privaten Bildungsreise bin und erst im September/Oktober 2011 zurück nach Deutschland komme, befürchte ich nun Schlimmeres (zB. ... Ich bin auch z.Zt. nicht mehr in Deutschland gemeldet (aus krankenversicherungstechnischen Kostengründen), soll ich daher erst mal gar nicht auf das Strafverfahrenschreiben reagieren (Antwortzeit bis 01.07.2011) und warten bis ich wieder in Deutschland bin, da dies an meine alte Adresse gesendet wurde (und nur über ein Postweiterleitungsverfahren an meine Eltern geschickt wurde und diese mich informiert haben), oder soll ich bei dem Finanzamt erneut nett nachfragen bzw. jetzt bestätigen (da jetzt konkretere Geldbetragsangaben gemacht wurden - vorher waren es, wie oben geschrieben, "nur" 2-3 Schreiben zur Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung 2009) das ich keinen Ärger möchte und das Geld bzw. die Steuern gerne sofort nachzahlen möchte.