Ehepartner zieht ins Ausland
vom 2.3.2023
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Split der Arbeitszeit zwischen Nicht-EU Ausland, Deutschland, Frankreich, UK - versteuert in DTL (nachträglich durch Steuererklärung) Klasse IV Ehepartner 2: - Deutsch - in dtl gemeldet und Arbeitsverhältnis bei Deutschem Unternehmen - Steuerklasse IV *2023:* Das Arbeitsverhältnis von Ehepartner 1 hat sich geändert. ... 2) Auch wenn in Frankreich Steuern bereits gezahlt wurden, besteht die Möglichkeit, dass diese zusätzlich in Dtl erhoben werden?