Sehe ich das richtig, das somit die Steuer nur auf die 100 Euro, die den Freibetrag von 20.000 überschreiten, zu den entsprechenden 30% besteuert werden?
Ich habe in Deutschland keine nennenswerten Besitztuemer und bin dort seit meinem Wegzug nicht steuerpflichtig. ... Wie koennte eine steuersparende rechtliche Konstruktion aussehen, mit der ich vermeiden kann, den Steuer-Hoechstsatz in Deutschland zu zahlen? ... Damit waere dann, so vermute bzw. hoffe ich, ausschliesslich das Gehalt steuerpflichtig, nicht aber die Kapitalertraege, die bei der singapurischen Firma anfallen.
Grades) Nun möchten die Zahler, die zu erwartende Steuer von 30% auch übernehmen. (Also 12.000 EUR) Wie kann man das FA überzeugen, dass die zusätzlichen 12.000, die ja als Steuer ans FA gehen sollen, n i c h t dem Einkommen zuzurechnen sind - bzw. wie soll die Übertragung des Geldes erfolgen?
Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Im Januar 2014 habe ich noch in Deutschland gewohnt und erhielt Einkommen aus unselbständiger sowie selbständiger Tätigkeit. Ab Februar 2014 bin ich in Australien beschäftigt und habe auch dort ein Wohnsitz.
NB die Schenkung erfolgt in einer Zwischenzeit, d.h. ich habe eine Position im Ausland gerade verlassen (zahle also dort keine Steuern), bin aber auch noch keine 183 Tage in Deutschland und werde es auch nicht sein. Meine neue Position trete ich erst nach erfolgter Schenkung an, also bevor ich im Ausland wieder steuerpflichtig bin.
Jetzt will das Finanzamt von mir einen nachweis über die höhe der erzielten einnahmen auf den philippinen und ob ich dafür steuern gezahlt habe. Ist das einkommen was ich auf den philippinen erzielt habe steuerpflichtig in deutschland ? obwohl ich keinen wohnsitz hier hatte und beschränkt steuerpflichtig war.
. § 164 (1) AO; Steuerpflichtiger und Finanzamt können demnach grundsätzlich jederzeit ändern; fraglich ist jedoch wie weit die Änderungsvorschrift reicht, da der Bescheid in (materieller und) formeller Bestandskraft erstarkt ist, denn die Einspruchsfrist ist bereits abgelaufen.
Man findet beispielsweise oft den Fall, dass das Finanzamt Steuern zurückverlangt, weil man keinen Nachweis darüber erbringen kann, dass man in den VAE Steuern gezahlt hat. ... Muss ich also dann ab August Steuern ans Finanzamt abführen obwohl ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe? ... Das heißt kann ich ab und zu für 1 Woche Urlaub zu meiner Familie und Freunde nach Deutschland fliegen oder Verstößt das gegen besagte Regel und ich werde damit steuerpflichtig?
Ich möge mir die Steuer vom rumänischen Finanzamt zurückerstatten lassen, was - wenn man rumänische Behörden ein wenig kennt - wie Hohn anmutet, da ohne mehrmaliges persönliches Erscheinen dort nichts zu erreichen ist.
In Deutschland werde ich auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtiger behandelt, da mein deutsches Welteinkommen mehr als 90 prozent des Gesamteinkommen beträgt. ... Wären diese im Falle eines Verkaufes in Thailand oder in Deutschland steuerpflichtig? Sollten diese in Thailand steuerpflichtig sein, gibt es irgendeine Möglichkeit diese stattdessen in Deutschland zu versteuern, da eventuelle Gewinne/Verlust in Deutschland nach einer 1 jährigen Haltedauer steuerfrei sind?
. – schreiben muss, habe ich diese Tätigkeit beim hiesigen Finanzamt angemeldet und bin hier auch steuerpflichtig. ... Unter den Voraussetzungen der Sätze 1 oder 2 kann die Steuerfestsetzung auch gegen oder ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt werden. (2) Soweit die Finanzbehörde eine Steuer vorläufig festgesetzt hat, kann sie die Festsetzung aufheben oder ändern. ... Das heißt meines Erachtens, dass ich die verlangten Steuern nicht zahlen muss, ehe nicht die im vorgenannten Paragrafen genannten Bedingungen erfüllt sind, ich also gegen den Bescheid mit dieser Begründung Einspruch erheben kann.
Die Frage die sich mir nun stellt ist, wo zahle ich steuern? ... Ein Wochenrückkehrer ist i.d.R. an mehr als 184 Tagen in der Schweiz und muss trotzdem Steuern in Deutschland abgeben? ... Welche Regelung würde in meinem Fall greifen bzw. wo müsste ich voraussichtlich meine Steuern zahlen?
Sehr geehrte Anwälte, ich bin einigermaßen schockiert festzustellen, dass nun offenbar herauskam, dass mein Steuerberater einen gravierenden Fehler unterlaufen ist. Ich hatte meinem Steuerberater seit dem Kauf meines Reihenhauses jedesmal gesagt, dass seit 1998 dort auf meinem Grundstück, dass vorher durch Hypotheken gekauft wurde, nun eine Doppelgarage errichtet und eine davon fremdvermiuetet ist. Dieses Jahr war zeitweise die zweite auch fremdvermietet.
Da ich und meine Tante jeweils ein Privatkonto haben und ebenso beide dieses GEmeinschaftskonto liegt mir viel daran, dass die Steuern von dem GEmeinschaftskonto gehen, wo ja auch die Mieten draufgehen. ... Ist es dann möglich, dass die Behörde einfach sagt, wir teilen den Betrag der an Steuern für die Gemeinschaftssubjekte anfällt und buchen das jeweils von den Konten der Eigentümer ab, also den Privatkonten oder kann die Behörde quzasi meinen hälftigen Anteil an der Einkommenssteuer verlangen oder darf die Behörde für die Mietshäuser die Steuern nur gemeinsam in einem Betrag abbuchen, ohne dies einfach zu teilen ?