Die nächste Auskunft widerspricht dem komplett: „Sie brauchen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz, aber Miete der Zweitwohnung ist absetzbar, wenn sie im angemessenen Rahmen liegt“ (LM) Koblenz äußert sich so, dass es faktisch tatsächlich egal sei, ob wir zwei Hauptwohnsitze hätten, der gemeinsame Hauptwohnsitz würde lediglich als Indiz gelten, entscheidend sei jedoch der von uns erklärte Lebensmittelpunkt, den der Berater in der Steuer-Hotleine er aufgrund meiner Schilderung eher in KO sieht (wegen der kürzeren Entfernung zu LM, wo Familie und Freunde seien, gemeinsamer Mietvertrag) und wir somit die Frankfurter Wohnung als Referenzwohnung für die doppelte Haushaltsführung absetzen sollten. ... Meine Frage lautet nun: ist es steuerrechtlich von Bedeutung, ob wir einen gemeinsamen oder zwei Hauptwohnsitze haben?