USt-IdNr. als Kleinunternehmer
vom 11.4.2010
50 €
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Ich erwarte einen Unternehmensgewinn von ca. 1000-2000 Euro vor Steuern. ... " Meines Wissens stellt mir Google eine Netto-Rechnung aus, da das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt und die Umsatzsteuer in Deutschland abzuführen ist. ... Ich muss also deutsche Umsatzst. auf die Netto-Rechnung von Google-Adwords in DE abführen und kann den gesamten Betrag (Netto+Umsatzst.) als Betriebsausgabe in meiner Einnahmeüberschussrechnung geltend machen.