neuer Nebenjob bei Kurzarbeitergeld
vom 4.4.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde von meinem Arbeitgeber in Kurzarbeit geschickt und dabei auf 0 gesetzt. Dabei beträgt das reguläre Gehalt 2400 Euro brutto in Steuerklasse 1 (1644 Euro Netto); ich erhalte nun also, weil ich auf 0 gesetzt bin, circa 968 Euro Kurzarbeitergeld. Jetzt möchte ich einen Nebenjob aufnehmen (nicht systemrelevant, kein Minijob--> daher Steuerklasse 6), bei dem ich 1435 brutto (899 netto) erhalten würde.