Guten Tag, folgender Sachverhalt hat sich ereignet: 1) Ich bin umsatzsteuerpflichtiger Gewerbetreibender, der ein PKW betrieblich nutzt und im Betriebsvermögen führt. 2) Mit diesem PKW bin ich zu dem Autohaus gefahren, bei dem ich im zuvor das Auto neu gekauft hatte um mir die noch nicht gelieferten Winterreifen abzuholen und bei der Gelegenheit auch gleich in der vom Autohaus betriebenen Werkstatt montieren zu lassen. 3) Während sich der Wagen in der Obhut des Autohauses befand, kam es zu einem Parkunfall auf dem Betriebsgelände des Autohauses. Dieser Parkunfall wurde von einem Azubi des Autohauses verursacht (unstrittig). Die Stoßstange wurde so beschädigt, dass sie ausgetauscht werden musste, das Auto war aber noch fahrtüchtig, so dass der Schaden nicht sofort reguliert wurde und ich erstmal nach Hause fuhr. 4) Zur Schadensregulierung wurde vereinbart, dass ein Mitarbeiter des Autohauses mit einem Leihwagen zu meiner Betriebsstätte fährt, mir den Leihwagen dort überlässt, mit meinem PKW zum Autohaus fährt, dort der Schaden repariert wird, der Mitarbeiter mit meinem PKW wieder zu meiner Betriebsstätte zurückkehrt, mir meinen PKW zurückgibt und er seinen Leihwagen wieder zum Autohaus fährt.