Steuernachzahlungszins, trotz fehlerhaften Bescheid vom Finanzamt D (Arbeit in A)
vom 30.11.2015
50 €
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Im April 2004 bekam ich dann Bescheid dass ich in D keine Steuern zahlen müsse. ... Man sagte mir dann, dass ich erst wenn sich etwas ändern würde, ich z.B. die Arbeitsstelle wechsle aktiv werden müsse, da ich in Österreich steuerpflichtig sei, müsse ich in D nichts mehr tun. Aufgrund einer Steuererklärung im Jahr 2014 in Österreich ist nun dort festgestellt worden, dass ich nun doch für einen Teil (ca. 30%) meines Gehalts in D steuerpflichtig sei.