Hierzu kann, nach seinem Verständnis, a) das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden, bei dem B die entstehenden Steuern abführt, oder b) der Rechnungsbetrag um die voraussichtlich anfallende persönliche Einkommenssteuer von A erhöht werden (genaue Höhe für diese Frage unerheblich). ... Kann/muss der Unternehmer A die monatliche Rechnung mit dem Vermerk eines nicht im Inland steuerbaren Umsatzes ausweisen, da die Steuerschuldnerschaft gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/UStG/13b.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 13b UStG: Leistungsempfänger als Steuerschuldner">§ 13b UStG</a> auf den im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Leistungsempfänger B übergeht und ist die anfallende Steuer entsprechend des Reverse-Charge-Verfahrens durch B abzuführen? ... Ist es korrekt anzunehmen, dass, sofern 1a zutrifft, keine weiteren Steuern durch A abgeführt werden müssen, da dies bereits durch B erfolgt und diese somit als nicht steuerbare Umsätze deklariert werden, oder dass, sofern 1b zutrifft, eine reguläre Versteuerung der Umsätze i.S.d. persönlichen Einkommenssteuer durch A erfolgen muss?