Grenzgänger mit internationalem Wochenaufenthalt Schweiz Corona Homeoffice
vom 27.11.2020
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Folgender Sachverhalt 1.Lebensmittelpunkt mit Hauptwohnsitz in Deutschland 2.Schweizer Arbeitgeber und Arbeitsort in Schweiz 3.In der Schweiz gemeldeter Wohnort in Schweiz mit eingetragenem internationalen Wochenaufenthalt 4.Aufenthaltsbewilligung G 5.Entfernung Wohnsitze Deutschland – Schweiz ca. 4h also nicht täglich erreichbar 6.Üblicherweise Anreise in die Schweiz Sonntagabend und Abreise Freitagnachmittag 7.Keine feste Homeoffice Vereinbarung mit Arbeitgeber 8.bisher teilweise flexible einzelne Arbeitstage im Homeoffice 9.teilweise Aufenthalt zu Erholungszwecken oder Wochenendbesuch der Familie in Schweiz 10.183 Tage Regelung wurde angewendet, da über 200 Tage in Schweiz verbracht 11.voll quellenbesteuert in Schweiz 12.keine weiteren Einkünfte 13.Ehefrau arbeitet als Angestellte in Deutschland 14.Steuererklärung Deutschland getrennte Veranlagung Situation 2020 durch Corona 1. ... Ab 11.März wurden seitens Arbeitgeber Corona bedingt Massahmen eingeführt, wozu die Arbeit aus dem Homeoffice gehörte 4. seit 11.März bis jetzt hauptsächlich Homeoffice in Deutschland 5. seit Januar 74 Tage in Schweiz vor Ort gearbeitet Neben dem Doppelbesteuerungsabkommen folgende Infos bekannt • Konsulationsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2020-06-12-Konsultationsvereinbarung-steuerliche-behandlung-arbeitslohn-staatliche-unterstuetzungsleistungen-unselbststaendig-erwerbstaetige-massnahmen-zur-bekaempfung-der-COVID-19-pandemie.pdf?... Keine Besteuerung des Schweizer Einkommens in Deutschland 2.