Guten Tag, ich wohne in Deutschland seit 10 Jahren und habe einen guten Job als Ing., ich bin seit kurzem deutscher geworden, ich bin seit 5 Jahre verheiratet, meine Frau ist eine Ausländerin (nahe Ost wo ich auch herkomme) und arbeitet nicht (als Ing. in der Heimat absolviert), sie lebt in Deutschland seit der Heirat (5 Jahre), sie hat einen Integrationskurs erfolgreich besucht. wir haben ein 3 Jahre alt Mädchen, für die Tochter würde ich in demnächst einen Staatsbürgschaftsantrag stellen. wir wohnen in BW, da habe ich von Einbürgerung -amt mitbekommen dass meine Frau sich einbürgern darf wenn sie: 1. seit 3 Jahre in DE wohnt --> und das erfüllt sie schon 2. seit 2 Jahre mit einem Deutschen verheiratet ist zu Punkt 2 ist meine Frage, sie ist/war mit mir seit 5 Jahren verheiratet, aber ich war noch nicht deutscher, darf sie schon den Staatsbürgschaftsantrag stellen oder muss sie 2 Jahre warten? Danke und Gruß