Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass das Rolltor nur so weit heraufgezogen wurde (Obwohl es meiner Meinung nach offensichtlich noch hätte vollständig hochgezogen werden können), dass Fahrzeuge mit einer Höhe von ca. 170 cm aus- und einfahren können. Da ich aber einen VW T5 mit einer Höhe von ca. 200 cm besitze, passt dieser verständlicherweise nicht mehr durch die Ausfahrt. ... Für mich stellt sich hier die Frage, welche Rechte mir zustehen bzw. in welcher Höhe ich Schadensersatz (Nutzungsausfall Fahrzeug, Zeit, Freizeitausfall etc.) geltend machen kann, da mir die Nutzung meines Fahrzeuges hier aus meiner Sicht vorsätzlich vorenthalten wird.