Falsche Auskunft beim Hauskauf
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Sonstige Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Pflichtverletzungen, insbesondere wegen eines Sachmangels des Grundstücks, des Gebäudes , der mitveräußerten beweglichen Gegenstände sowie der Richtigkeit des Flächenmasses sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadenersatz, es sei denn der Verkäufer handelt vorsätzlich.