Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Ein Zweifamilienhaus bestehend aus einer 105 qm² EG Wohnung, einer zweiten abgeschlossenen Wohnung im 1.OG mit angrenzendem, ebenfalls abgeschlossenem Appartement (zusammen etwa 100 qm²) und großem Grundstück (Erbpacht) wird nach dem Tod beider Eltern lt. ... Zu den Rechten gehören z.B. die Nutzung der Kellerräume, die Nutzung vom hinteren Teil des Gartens, der Stellplatz vor dem Haus usw.. ... Ich würde gerne den "Ist-Zustand" des Hauses feststellen lassen, da ich Maßnahmen zur Instandthaltung durchführen lassen möchte (und auch muß, schließlich wohne ich in dem Haus) und diese Wertsteigerung nicht mit in den Auszahlunsbetrag einfließen sollen. 2.