Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Obwohl Sie es nicht ausdrücklich erwähnen, gehe ich davon aus, dass das Darlehen, das die Bank gewährt hat, durch eine Hypothek, d. h. eine Belastung des Hauses, gesichert ist.
Darlehensschuldner, also Vertragspartner der Bank, waren Ihre Eltern. Diese Schulden konnten die Eltern ohne Zustimmung der Bank nicht in der Weise auf Ihren Bruder übertragen, dass die Eltern gegenüber der Bank aus dem Schuldverhältnis entlassen worden sind. Der angesprochene Notarvertrag wird daher zum Inhalt haben, dass der Bruder im Innenverhältnis, also im Rechtsverhältnis zu den Eltern, für die Schulden haften sollte.
Das heißt im Ergebnis, für das Darlehen hafteten die Eltern und Ihr Bruder.
2.
Durch Testament ist Ihr Bruder Alleinerbe geworden. Damit "erbt" er auch die Schulden.
Sie und Ihr weiterer Bruder sind pflichtteilsberechtigt.
3.
Sollte Ihr Bruder die Darlehensraten nicht weiter zahlen, kann die Bank ihn verklagen. Alternativ dient der Bank das Haus, belastet durch ein Hypothek, als Sicherheit. D. h., die Bank könnte auch die Zwangsversteigerung des Hauses betreiben, um aus dem Erlös die Forderung aus dem Darlehen auszugleichen.
Sie haften dagegen nicht für die Darlehensschulden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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Das ist eine Grundschuld die eingetragen ist.
Habe ich trotzdem Pflichtteilergänzungsansprüche da die Immobilie bei Lebzeiten meiner Eltern
überlassen wurde. Das heißt ich und mein Bruder können nicht Erbe davon werden durch den Vertrag
und die 10 Jahres Frist. Das Testament haben wir ausgeschlagen ( pflichtteil).
Danke
Damit gilt das, was ich in meiner Antwort gesagt habe: Sie haften für die Schulden nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt