Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Überlassungsvertrag mit Schulden ohne Einverständnis der Bank

| 9. Juli 2020 20:56 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


09:12

Hallo,

Mein Bruder hat von meinen Eltern 2017 das Haus Überlassen bekommen nebst
Schulden 50 000 . Wert der Immobile 220000 Euro. Die Schulden wurden nach Notarvertrag
abgetreten an mein Bruder. Mein Vater war behindert und auf Pflege angewiesen mit eingetragen Wohnrecht und Rückforderung. Das war alles in diesem Vertrag geregelt.
Meine Mutter starb einen Monat später nach Unterzeichnung des Vertrages . Ich und mein anderer Bruder wir sind 3 Kinder wurden nicht ausgezahlt also enterbt. Oder bedacht.
Meine Vater starb 2019.
Auch ein Testament liegt vor das mein Bruder Erbe von dem Haus ist. Er ist Alleinerbe.
Die Bank war nicht einvarstanden mit einer Kreditumschreibung der Schulden .
Mein Bruder steht im Grundbuch und bedient weiter den Kredit meiner Eltern.
Was passiert wenn er die Schulden nicht mehr zahlen kann.
Wer haftet dann für die Schulden des Hauses Obwohl uns das Haus nicht gehört
und wir nur einen Pflichtergänzungsanspruch haben. Können wir zur Haftung heran gezogen werden. ? Wir beide verzichten auf diese Ergänzungsansprüche.

Danke für eine schnelle Antwort

9. Juli 2020 | 21:58

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Obwohl Sie es nicht ausdrücklich erwähnen, gehe ich davon aus, dass das Darlehen, das die Bank gewährt hat, durch eine Hypothek, d. h. eine Belastung des Hauses, gesichert ist.

Darlehensschuldner, also Vertragspartner der Bank, waren Ihre Eltern. Diese Schulden konnten die Eltern ohne Zustimmung der Bank nicht in der Weise auf Ihren Bruder übertragen, dass die Eltern gegenüber der Bank aus dem Schuldverhältnis entlassen worden sind. Der angesprochene Notarvertrag wird daher zum Inhalt haben, dass der Bruder im Innenverhältnis, also im Rechtsverhältnis zu den Eltern, für die Schulden haften sollte.

Das heißt im Ergebnis, für das Darlehen hafteten die Eltern und Ihr Bruder.


2.

Durch Testament ist Ihr Bruder Alleinerbe geworden. Damit "erbt" er auch die Schulden.

Sie und Ihr weiterer Bruder sind pflichtteilsberechtigt.


3.

Sollte Ihr Bruder die Darlehensraten nicht weiter zahlen, kann die Bank ihn verklagen. Alternativ dient der Bank das Haus, belastet durch ein Hypothek, als Sicherheit. D. h., die Bank könnte auch die Zwangsversteigerung des Hauses betreiben, um aus dem Erlös die Forderung aus dem Darlehen auszugleichen.

Sie haften dagegen nicht für die Darlehensschulden.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 9. Juli 2020 | 22:49

Das ist eine Grundschuld die eingetragen ist.
Habe ich trotzdem Pflichtteilergänzungsansprüche da die Immobilie bei Lebzeiten meiner Eltern
überlassen wurde. Das heißt ich und mein Bruder können nicht Erbe davon werden durch den Vertrag
und die 10 Jahres Frist. Das Testament haben wir ausgeschlagen ( pflichtteil).
Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Juli 2020 | 09:12

Damit gilt das, was ich in meiner Antwort gesagt habe: Sie haften für die Schulden nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 12. Juli 2020 | 12:14

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Danke war alles Okay

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Gerhard Raab »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. Juli 2020
4/5,0

Danke war alles Okay


ANTWORT VON

(2333)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht