Zweite Nachfrage: Erbschaft von der Großtante
vom 8.4.2019
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Nach den bereits gemachten Ausführungen entnehme ich, dass unsere Mutter Anspruch auf die Hälfte des Erbes unserer Großtante gehabt hätte wenn sie noch am Leben gewesen wäre. ... Hätten wir also Anspruch auf die Hälfte des Erbes der Großtante gehabt sollte diese kein anders lautendes Testament hinterlassen haben? ... Nach ihren Ausführungen hätte unserer Mutter wenn sie noch am Leben gewesen wäre zu gleichen Teilen mit ihrem Bruder Anspruch auf das Erbe der Großtante gehabt.