Frage zum Erbrecht bzw. Nachlass + ggf. Folgemandat
vom 16.10.2023
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Ein Testament liegt nicht vor. ... Laut Erbreihenfolge würde ich den Nachlass und damit auch ggf. entsprechende Verbindlichkeiten „erben". ... Wenn mein vierjähriger Sohn und ich das Erbe ausschlagen, stünde meine Oma als nächstes an.