Der Erwerber verpflichtet sich zu folgenden Gegenleistungen: a) Im Falle von Krankheit, Invalidität, Alter oder sonstiger Pflegebedürftigkeit wird er die Erschienene zu 1 (Person 1), seine Mutter, und den Erschienenen zu 3 (Person 2), seinen Vater, pflegen. Die Verpflichtung ist nicht höchstpersönlich; der Erschienene zu 2 (Person 5) kann sie auch durch Heranziehen qualifizierten Fachpersonals erfüllen. b) Der Erschienene zu 2 (Person 5) wird seinen Brüdern, den Erschienenen zu 4 (Person 3) und zu 5 (Person 4) je € xxxxxx zahlen. ... Die Erschienenen 4 (Person 3) und zu 5 (Person 4) erklären, dass sie in diesem Falle Ansprüche auf Ausgleichung bei der Erbauseinandersetzung sowie Ansprüche und Einreden aus Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen nicht erheben werden.