Haftung bei verlängerten Darlehensverträgen des Erblassers
Bin ich durch die Annahme der Erbschaft automatisch für alle Restschulden der Immobilien haftbar mit meinem Privatvermögen, obwohl mir jeweils nur 1/4 gehört und die restlichen Guthabenwerte aus dem Erbe die Schulden bei weitem nicht abdecken ? ... Ist damit die ursprüngliche Erbschaft erledigt oder wäre ein Vertrag in jedem Fall nichtig, weil der Gläubiger trotz neuer vertraglicher Vereinbarung immer an die Erben herantreten kann, wenn etwas mit der Immobilie schief läuft und diese zwangsversteigert wird ? ... Dieser Vertrag wird nun vom Gläubiger mit der Begründung für nichtig erklärt, dass man bei Tod des Vertragsinhabers einen neuen Vertrag mit den Erben schließen muss und dieser Vertrag nicht mehr gültig sei...