Kündigung / Aufhebungsvertrag nach Elternzeit!!!!
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ich arbeite seit 01.10.2002 in einer Krankengymnastik-Praxis mit 4 - 5 Vollzeit-Arbeitnehmern ( inkl. mir ). ( variiert ) Lt. ... Auch Teilzeit ( was ich eigentlich wollte ) kann er mir nicht anbieten.