Fragen zu Nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses, im Geschäftszweig der Firma und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland weder für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein, noch sich unmittelbar oder mittelbar am Betrieb eines solchen Unternehmen zu beteiligen. 2. ... Für die Dauer des Wettbewerbsverbots erhält der Arbeitnehmer 50% seiner zuletzt bezogenen Vergütung.