Der Vertrag zwischen meiner GmbH und einem Hersteller enthält u.a. folgende Regelungen: - Der Hersteller ist Inhaber eines Einzelhandelsgeschäftes. - Der Betreiber (die GmbH) führt dieses Geschäft unter Einsatz seiner von ihm bezahlten Mitarbeiter auf Rechnung des Inhabers und erhält für die in dieser Vereinbarung festgehaltenen Leistungen von ihm eine Umsatzprovision. - Der Inhaber erhält die Verkaufserlöse und trägt den Aufwand für Ware, Miete incl. aller objektbezogenen Aufwendungen. - Der Betreiber haftet für Führung der Geschäftsbücher, Abrechnungsfehler, Inventur- und Kassendifferenzen, Warendiebstahl etc. - Der Betreiber trägt Aufwand für Reinigung, Büromaterial, Deko - Im Geschäft dürfen nur die Waren des Inhabers verkauft werden.