Kündigung des Arbeitsvertrages vor Arbeitsantritt
Ich mache darauf aufmerksam, dass ich selbstverständlich mit dem Geschäftsführer von "B" sprechen werde und ihm meine Gründe darlegen werde in der Hoffnung das man den Vertrag im gegenseitigen Einverehmen "löscht/widerruft/vergisst" wie auch immer, jedoch arbeite ich in einer Branche ähnlich dem Finanzamt in welcher die zwischenmenschliche Kommunikation leider eher klein geschrieben wird und nur schriftlich fixierte Dinge zählen.