Landesglückspielgesetz Baden Württemberg - Widerspruch Arbeitsrecht?
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Sehr geehrte Anwälte, ich arbeite in einer Spielothek in Baden Württemberg. ... Ich habe mich nun beim Ordnungsamt telefonisch bestätigen lassen, dass es KEINE Sondergenehmigungen für diese beiden Tage gibt, und wohl anscheinend auch keine beantragt wurden (anonym erfragt) Meine Fragen lauten nun : 1.) bin ich gesetzlich abgesichert, wenn ich meinem Chef sage "ich arbeite NICHT an diesen Tagen" oder darf er mich kündigen ?