Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor kurzem eine mehrseitige schriftliche Ermahnung erhalten, in der unter anderem arbeitgeberseits behauptet wird, ich hätte den Gesprächsinhalt eines Vier-Augen-Gespräches "bewusst falsch wiedergegeben" sowie den Gesprächsinhalt eines anderen Vier-Augen-Gesprächs "bewusst wahrheitswidrig abgestritten". Meine Fragen hierzu lauten wie folgt: 1. Wie will / kann ein Arbeitgeber den Inhalt von Vier-Augen-Gesprächen (Gesprächsteilnehmer in beiden Fällen jeweils nur meine Vorgesetzte und ich) evtl. später vor Gericht so darstellen / "beweisen", dass er sich vorab traut, seine definitiv frei erfundenen Unterstellungen nicht nur schriftlich vorzutragen, sondern sogar noch mit einem Vorsatz (= bewusst) zu versehen?