Urlaubsanspruch bei vorübergehender Mehrarbeit
vom 22.1.2014
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Arbeitsvertrag bzw. vereinbarte Arbeitszeiten liegen nicht vor, da mir noch die Erfahrungswerte fehlten, sie arbeiten beide bei entsprechendem Bedarf, das ist oft schwankend, ausgezahlt werden jeweils die gearbeiteten Stunden. Beide haben mir Oktober angeboten, die Hotelzimmer mit zu reinigen, da ich das Zimmermädchen kündigen musste.