Auf Basis der tarifvertraglichen Kündigungsfrist, die da lautet "...Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres...." habe ich unter Wahrung meiner Frist von 6 Wochen zum Quartalsende per 31.12.2012 mein Arbeitsverhältnis gekündigt (Bestätigung des AG liegt vor). Streit deutet sich nun an bezgl. der folgenden Klausel aus meinem Arbeitsvertrag: "...Die erfolgsabhängige Ergebnisbeteiligung orientiert sich an dem Zielerreichungsgrad der im 4. ... Kündigt der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis, entfällt der Anspruch auf erfolgsabhängige Ergebnisbeteiligung für das Jahr, in dem der Mitarbeiter die Kündigung erklärt bzw. für das Vorjahr, wenn der Mitarbeiter bis zum 31.03. eines Jahres die Kündigung erklärt und ausscheidet. ..."