Weihnachstgeld Einbehalt
vom 30.1.2008
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Im Arbeitsvertrag steht zum Weihnachtsgeld folgender Passus (wörtlich): "Die Zahlung von Gratifikationen,Tantiemen,Prämien und sonstigen zusätzlichen Leistungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers;auch ihre mehrmalige vorbehaltlose Gewährung begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft." ... Zusätzlich steht auf jeder Gehaltsabrechnung, aber nicht im Arbeitsvertrag, folgender Satz (wörtlich): "Zahlungen von Prämien/Umsatzbeteiligung und Tantiemen erfolgen freiwillig und unter Vorbehalt." ... (Es steht ja nicht im Arbeitsvertrag, daß das Weihnachtsgeld unter Vorbehalt gezahlt wird.)