Einzelvertragl. Kündigungsfrist bei einem befristeten Arbeitsvertrag
vom 23.5.2012
28 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Mir ist bekannt, dass die ordentliche Kündigung grundsätzlich bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ausgeschlossen ist, es sei denn, es wurde einzelvertrag in dem Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart. Ich habe meinen Arbeitsvertrag bereits dahingehend eingehend geprüft und festgestellt, dass diesbezüglich folgende Klausel enthalten ist: "Unabhängig davon ist für beide Parteien das Arbeitsverhalts mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündbar."