Ist es zulässig, im Arbeitsvertrag die speziellen Kündigungsfristen des Tarifvertrages zu verändern
(Für mich gelten die normalen Regeln, keine Sonderregelungen des TV-L) Der Vertrag wurde im Ende 2007 für ein Jahr bis Ende 2008 verlängert. ... In Artikel 30 des TV-L für befristete Verträge gibt es aber nun extra spezielle Kündigungsfristen, nach Absatz 5 wäre die Kündigungsfrist nach einem Jahr Beschäftigungszeit 6 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats. Meine Fragen: Ist es zulässig, im Arbeitsvertrag die speziellen Kündigungsfristen des Tarifvertrages zu verändern oder welcher Vertrag hat hier Vorrang?