Kündigungsfristen, Resturlaub
vom 12.5.2011
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Fragen: 1.wann hätte ich denn meine Kündigung abgeben müssen damit diese zum 01.07.11 wirksam wäre (wird die 4 Wochen Frist auch mit Samstag/ Sonntag gerechnet?) ... 3.Zu wann ist meine Kündigung nun wirksam? 4.Wenn die Kündigung zum 01.07.11 wirksam ist, habe ich dann Anspruch auf den vollen gesetzlichen Resturlaub ?