Seit April 1993 arbeite ich in einem Unternehmen und wurde erst als Saisonarbeiter eingestellt, arbeitete ununterbrochen dort.1996 wurde "in Abänderung zum bestehenden Vertrag nachstehend neu... beschlossen:Dauer:Das AV endet spätestens...er das 65. ... Am 26.11.2003 erhielt ich eine "Ordentliche Betriebsbedingte Kündigung" zum 31.03.2004.Übers Wochenende war ich arbeitslos und wurde am 5.4.2004 wieder eingestellt und zwar so:"Das AV beginnt am 5.4.2004 und ist bis zum 30.11.2004 befristet.Je nach Vertragsabschluß mit den Auftraggebern und nach Witterungslage kann diese Zeit verändert werden.Während der Saisonarbeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden seiten mit einer Frist von 3 Tagen,auch ohne Angabe von Gründen, gekündigt werden". ... Will auch nicht zu einem Anwalt, da es ja keinen Grund gibt, aber man weiß ja nie.Auch möchte ich wissen,ob ich ihn weiter drängen soll,zue es ab und an, denn die andern 20 haben einen "festen Vertrag", nur drei oder vier nicht.