Kündigung durch Arbeitnehmer, Sperrzeit, Unfall und dann kein Krankengeld
vom 30.6.2017
53 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Meine Krankenkasse sagt, ich hätte Anspruch auf Krankengeld, sie bräuchte jedoch von der Bundesagentur für Arbeit eine - wenn auch nur fiktive - Bescheinigung über den Bezug von ALG I um die Höhe des Krankengeldes berechnen zu können.