Änderungskündigung Gehaltsabsenkung bei gleicher Leistungspflicht für Arbeitnehmer
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Die Mitarbeiterin ist seit 11.11. 2008 zunächst als Minijobberin, dann seit 3.1. 2011 mit normalem Arbeitsvertrag bei mir beschäftigt. Der normale Arbeitsvertrag umfaßte zunächst ab 3.1.11 20 Wochenstunden bei 550 Euro brutto.