Bisher finde ich keine verlässlichen Informationen, ob die Elternzeit auf meine vertraglich festgeschriebene Kündigungsfrist einen Einfluss hat, genauer gesagt, ob sich die Kündigungsfrist bei dieser kürzesten Variante der Elternzeit von nur 2 Monaten verändert. Laut meines Arbeitsvertrages habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende: würde diese auch so in der von mir geplanten, zweimonatigen Elternzeit so bestehen bleiben? ... Ich würde es so verstehen, dass diese 3-Monatsfrist nur gilt, wenn man zum Ende der Elternzeit kündigen will und ansonsten die vertraglich festgeschriebene Kündigungsfrist in Kraft bleibt, auch wenn die letzten 2 Arbeitsmonate (=Kündigungsfrist) größtenteils in die Elternzeit fallen würden aber der letzte Arbeitstag nicht gleich dem letzten Tag /Endtag der Elternzeit ist.