Kündigungsfristen Arbeitnehmerseitig im Arbeitsvertrag verlängert
vom 5.6.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
ich bin seit 14.02.2020 bei einem Unternehmen beschäftigt und möchte nun Kündigen um einen anderen Job anzunehmen. Zur Kündigungsfrist wird folgendes im Arbeitsvertrag geregelt: "Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ordentlich mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.